|
Kosten eines Zivilprozesses
Berechnet werden die Kosten eines Standardfalles. Die Kosten können sich erhöhen, z.B. durch Reisekosten des Anwalts, durch Hinzuziehung weiterer Anwälte, durch mehr als einen Auftraggeber auf der Kläger- oder Beklagtenseite, durch vorgerichtliche Tätigkeiten, Einigung usw. |
| |
-
Streitwert: Der Wert des Gegenstandes, um den prozessiert wird. Bitte in Euro eingeben, ggf. mit Dezimalkomma aber ohne Tausender-Trennpunkt.
-
Wenn Sie und/oder
Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das
Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter
hat Anwalt".
-
Beweisauslagen: Geben Sie hier die zusätzlichen Kosten einer etwaigen Beweisaufnahme ein, z.B. Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten.
-
Berufung: Wenn dieses Feld markiert ist, werden die Kosten eines Berufungsverfahrens berechnet.
|
|
|