HOME
ANWÄLTE
SCHWERPUNKTE
GEBÜHREN
KONTAKT
§ 6 TDG


Kosten eines Zivilprozesses

Berechnet werden die Kosten eines Standardfalles. Die Kosten können sich erhöhen, z.B. durch Reisekosten des Anwalts, durch Hinzuziehung weiterer Anwälte, durch mehr als einen Auftraggeber auf der Kläger- oder Beklagtenseite, durch vorgerichtliche Tätigkeiten, Einigung usw.

Sollte ihr Browser kein Java unterstützen, so wird das Applet nicht korrekt angezeigt. Bitte laden Sie sich einen neueren Browser herunter.
  • Streitwert: Der Wert des Gegenstandes, um den prozessiert wird. Bitte in Euro eingeben, ggf. mit Dezimalkomma aber ohne Tausender-Trennpunkt.

  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".

  • Beweisauslagen: Geben Sie hier die zusätzlichen Kosten einer etwaigen Beweisaufnahme ein, z.B. Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten.

  • Berufung: Wenn dieses Feld markiert ist, werden die Kosten eines Berufungsverfahrens berechnet.