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FamilienrechtBekanntlich wird ca. jede 3. Ehe in Deutschland geschieden. Das Gesetz verpflichtet die Parteien, sich im Scheidungsverfahren durch Anwälte vertreten zu lassen. Da eine Ehescheidung neben der spezifischen familiären Auseinandersetzung auch erhebliche Auswirkungen auf die Vermögenssituation, das Einkommen und die Altersvorsorge der Parteien mit sich bringt. Die Regelung der finanziellen Verhältnisse von Ehepartnern bei Trennung bzw. Scheidung ist ein Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Beratung. Im Rahmen von Unterhaltsansprüchen sind insbesondere die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bzw. die Bedürftigkeit des Berechtigten genau zu überprüfen. Welches Einkommen ist bei Selbständigen als unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen zugrundezulegen? Welche steuerrechtlich relevanten Abzüge sind unterhaltsrechtlich unbeachtlich? Welche möglichen Ausschlußgründe sind bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu beachten? Neben der Frage des Unterhalts gewinnt der im Scheidungsverbund durchzuführende Versorgungsausgleich immer mehr an Bedeutung. Die gesetzliche Rente ist für viele die einzige Einkommensquelle im Alter. Daraus ergeben sich Streitigkeit zwischen Ehepartnern. Ob und in welcher Höhe Versorgungsanwartschaften auf den ausgleichsberechtigten Ehepartner zu übertragen sind. Gerade die Trennung bei Vorhandensein eines Eigenheim im gemeinsamen Eigentum der Parteien bringt besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Welche Partei bewohnt das Eigenheim weiter? Kann das Eigenheim von einem Vertragspartner allein weiter finanziert werden? Welche Ausgleichsansprüche entstehen? Sollte die ideelle Miteigentumshälfte vom anderen Ehepartner erworben werden? Welche Auswirkungen auf einem möglichen Zugewinnausgleich ergeben sich? Aus der Sicht unserer Kanzlei sind hier umfassende Beratungen möglich und notwendig. |