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§ 6 TDG

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten und zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Beim Arbeitsrecht handelt es sich um ein Gebiet, dass sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern mit großer Emotionalität trachtet wird. Dies liegt daran, dass die tägliche Arbeit einen Großteil der Lebenszeit einnimmt und häufig wesentlich das Selbstwertgefühl des Einzelnen bestimmt.

Das Arbeitsverhältnis bietet wie jedes andere Rechtsverhältnis auch eine Quelle potenzieller Streitigkeiten. Als Beispiel seien nur folgende Fragestellungen aufgezeigt:

Ist die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristgerechte oder fristlose Kündigung berechtigt?
Wie kann ein Arbeitnehmer gegen eine eventuell unberechtigte Kündigung vorgehen? Welche Fristen muss er einhalten?
Gibt es die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten? Was muss im Hinblick auf das Arbeitslosengeld beachtet werden?
Unter welchen Umständen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Schadensersatz für von ihm angerichtete Schäden leisten?
Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen?
Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über betriebliche Maßnahmen informieren, und welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?
Was muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung beachten?
Unter welchen Umständen ist eine Abmahnung des Arbeitnehmers wirksam?
Wie ist ein Arbeitsvertrag zu gestalten. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, für ihn günstige Regelungen wie z.B. Befristungen zu vereinbaren?
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der möglichen Problemstellungen.

Aufgrund der in zahlreichen Gesetzen verstreuten Vorschriften und durch die von der Rechtsprechung vorgenommene Fortbildung des Rechts kann es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, Ansprüche durchzusetzen. So ist zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitnehmers für den Arbeitgeber stets mit erheblichen Problemen belastet, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dies bedeutet für den Arbeitgeber, dass eine Kündigung, damit sie sozial gerechtfertigt ist, gut vorbereitet sein muss. Für den Arbeitnehmer bedeutet es, dass eine Kündigung nicht in jedem Fall einfach hingenommen werden sollte. Es können durchaus gute Möglichkeiten bestehen, das Arbeitsverhältnis beizubehalten oder zumindest eine Abfindungen zu erzielen.

Die Kanzlei Schulz & Tschirnich-Heitbink vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Wir sehen dabei die Vertretungen unterschiedlicher Rechtspositionen als vorteilhaft an. Der dadurch einsetzende Lernprozess kann helfen, die Argumentation der Gegenseite zu verstehen und vorauszusehen. Dabei sind wir der Meinung, dass die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche kein Dogma sein darf. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Ansprüche auf Seiten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gegeben sein können, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durchzusetzen sind. Im Vordergrund sollte zunächst der Versuch einer Einigung liegen. Wir halten es für wichtig, dass sich die Parteien eines Arbeitsverhältnisses darüber bewusst sind, dass sie ggf. länger miteinander auskommen müssen. Daher sollte dort, wo es möglich ist, Streit vermieden werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen allerdings Interessen nachhaltig durchgesetzt werden. Dies kann unter anderem dadurch erleichtert werden, dass wichtige Regelungen schon bei Begründung des Arbeitsverhältnisses getroffen werden. Die sachgerechte Vertragsgestaltung kann im Streitfall Geld und Mühe sparen.