Willkommen bei Schulz & Tschirnich-Heitbrink!
Die Anwaltskanzlei Schulz & Tschirnich-Heitbrink
besteht in dieser Form seit dem Jahre 2000, die einzelnen Rechtsanwälte
üben ihre berufliche Tätigkeit seit 1983 bzw. 1992 aus.
Schwerpunkte der Tätikeit der Kanzlei:
Interessantes dazu und mehr zu unseren Themenschwerpunkten
erfahren Sie auf unserer Schwerpunktseite.
Eine ziel- und ergebnisorientierte, qualitativ
hochwertige Arbeit im Dienst des Mandanten stellt den Anspruch
und das Ziel der Anwaltskanzlei dar.
Als Vorraussetzung hierfür wird eine Konsequente
Aus- und Fortbildung sowohl der in der Kanzlei tätigen Anwälte
aus auch des Personals betrieben.
Ein qualifiziertes Team mit breitgefächertem
Wissen und dem Anspruch, höchste Leistungen für die
Mandantschaft zu erbringen, steht Ihnen zu Verfügung.
Anwaltskanzlei
Schulz & Tschirnich-Heitbrink
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